STANDARDAUSFÜHRUNG DER EINZELNEN ARBEITEN
Baustelleneinrichtung sowie alle erforderlichen Vermessungen, Platzmieten und
Absicherungen werden von uns vorgenommen, ebenso das Entfernen von Bäumen und
Sträuchern, soweit notwendig; Kanalisationsarbeiten, Aushub der Baugrube
einschließlich der Arbeitsräume samt Wiedereinfüllen derselben. Das restliche
Aushubmaterial wird auf dem Grundstück roh planiert bzw. abgefahren. Der Rohbau
wird in herkömmlicher Bauweise errichtet.
BETON-UND MAURERARBEITEN
Die Fundamente, Bodenplatte und gewählten Wand- und Deckendimensionen
entsprechen den statischen Erfordernissen. Der Fundamenterder wird nach
VDE-Vorschriften in die Fundamente eingelegt. Keller und
Tiefgaragenumfassungswände in wasserundurchlässigem Stahlbeton. Kellerinnenwände
als Mauerwerk oder in Beton, Treppenkonstruktionen in Stahlbeton als Fertigteil.
Bei den Galeriewohnungen Holztreppen mit Bucheauftritten. Geschoßdecken als
Elementdecken mit Fugenteilung. Betongüte und Abmessungen nach statischer
Berechnung. Tragende Innenwände aus Ziegel, Wohnungstrennwände als
Schallschutzwände in Kalksandstein, Dicke nach Statik und Forderungen des
Schallschutzes. Der Baustoff Beton kommt nur bei statischer Erfordernis zum
Einsatz. Die sonstigen Zwischenwände werden in Ziegel gemauert. Außenwände aus
36,5 cm Wärmedämmziegeln sichern ein behagliches Raumklima. Die Anforderungen
der neuen Wärmeschutzverordnung werden erfüllt.
KAMIN
Der Heizungskamin wird als dreischaliges Montage-Schomsteinsystem, bestehend aus
Mantelstein, Isolierschale und keramisches Innenrohr, ausgeführt.
KELLERFENSTER UND LICHTSCHÄCHTE
Eingebaut werden Stahl- oder Kunststoff-Fenster. Soweit erforderlich, werden
Licht
schächte in Beton, oder Kunststofflichtschächte gesetzt. Die Abdeckung erfolgt
mit verzinkten Lichtschachtrosten in trittsicherer Ausführung mit
Abhebesicherung.
DACHDECKER-UND SPENGLERARBEITEN
Das Dach wird mit roten Betondachsteinen eingedeckt. Sämtliche Spenglerarbeiten
in Titanzink oder Kupfer.
DACHKONSTRUKTION
Der Dachstuhl wird aus imprägniertem Nadelholz nach den statischen
Erfordernissen errichtet, mit Dachverschalung, Unterspannbahn, Konterlattung und
Lattung. Von außen sichtbare Teile der Konstruktion werden gehobelt. Zur
Wärmedämmung werden Mineralfaserbaustoffe zwischen die Sparren eingebracht.
HEIZUNG
Heizungsanlage:
Für die Beheizung der Gebäude ist im Kellergeschoß von Gebäude A eine
ölbefeuerte Warmwasser-Pumpenheizung einschließlich zentraler
Warmwasserbereitung vorgesehen. In den Sommermonaten kann die Heizung
ausschließlich auf Warmwasserbereitung umgestellt werden.
Regelanlage:
Die witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung sorgt für einen sparsamen
Verbrauch der Heizungsanlage.
Heizträger:
Eingebaut wird eine energiesparende Fußbodenheizung. Die stufenlose Regelung der
Raumtemperatur erfolgt raumweise über Raumthermostate. Verbrauchsmesser für die
Heizkostenabrechnung. Auslegung der Heizung für Raumtemperaturen nach DIN 4701.
Sämtliche freiliegenden Heizleitungen im Kellergeschoß werden wärmegedämmt und
mit Kunststoff ummantelt.
SANITÄRE INSTALLATION
Für die Installation der Kalt und Warmwasserleitungen werden verzinkte
Gewinderohre verwendet. Isolierung gemäß Heizanlagenverordnung.
Keramische und emaillierte Einrichtungsgegenstände in weiß, Umfang der
Ausstattung wie in den Grundrissen dargestellt.
Einbaubadewanne:
170 x 75 cm, mit verchromter Einhand-Wannenfüll- und Brausebatterie.
Einbaustahlbrausewanne
80 x 80 cm, Duschabtrennung, Einhebelmischbatterie, Brausekopf mit
Verstellstange.
Waschtisch in Porzellan:
Ca. 60 x 50 cm mit verchromter Einhebelmischbatterie, zweiteiliger verchromter
Handtuchhalter, Seifenschale, Spiegel.
WC in Porzellan: Wandhängend, mit Unterputz-Spülkasten, verchromter
Papierrollenhalter.
Waschmaschine:
Falls vorgesehen, Anschluß im Bad, ansonsten Anschlussmöglichkeit im
Kellergeschoß.
Handwaschbecken:
Aus Kristallporzellan mit Einhebelmischbatterie, Spiegel.
Küche:
Anschlussmöglichkeit für Kalt und Warmwasser sowie Abwasser im Spülbereich.
Gartenwasserleitung:
Im Erdgeschoß mit Kaltwasserzähler, Zapfhahn und Absperrventil je Wohnung mit
Garten-Sondernutzungsfläche.
ELEKTROINSTALLATION
Die Stark- und Schwachstrominstallation wird unter Putz, mit Ausnahme der
Kellerräume, noch DIN 18015, Teil 1 und 2 ausgeführt.
Beleuchtungskörper in den Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Kellerfluren und
Außenanlagen. Treppenraumbeleuchtung über Zeitautomaten. Unterverteilung in den
Wohnungen mit Sicherungsautomaten. Steckdosen gemäß Installationsplan.
Anschlussmöglichkeit für E-Herd in der Küche. Jede Wohnung erhält eine
Gegensprechanlage mit Gong oder Klingel und elektrischem Türöffner für die
Hauseingangstüre. Zähler im Kellergeschoß. Im Kellerabteil Deckenleuchte,
Schalter und Steckdose. Verbrauchsmessung über zugehörigen Zähler der Wohnung.
ANTENNENANLAGE; FERNMELDEANLAGE
Leerrohr für Telefonanschluß einschließlich Postdose, Anschluß für Fernsehen und
Rundfunk im Wohn- und Kinderzimmer. Die Wohnungen sind an das Breitbandkabel der
Telekom angeschlossen.
VERPUTZARBEITEN
Innenputz: Im Keller Beton und Kalksandsteinwände ohne Putz. In den Wohnräumen
Feinputz an den Wänden. Feinputz an den Decken in den Wohngeschossen nur bei
geschalten Decken. Im Treppenhaus stoßfester Kalkzementputz, obere Lage als
Glätt- oder Reibeputz. Die Dachschrägen der Dachgeschoßwohnungen werden mit
Trockengipsplatten verkleidet.
Außenputz: Kalk-Zementputz, oberste Lage als mineralischer Edelputz, im
Sockelbereich fein verriebener Zementputz.
FENSTER
Zur Ausführung kommen isolierverglaste, pflegeleichte, weiße Kunststoff
Fenster. Verglasung mit Isolierglas (k=1,1) entsprechend den erforderlichen
Schallschutzklassen. Je 1 Flügel pro Raum wird als Dreh-Kipp-Flügel ausgebildet.
Beschläge aus eloxiertem Aluminium. Falze mit Lippendichtung. Außenfensterbänke
aus eloxiertem Aluminium. Die Haustüre ist ebenfalls aus Kunststoff mit
Lichtausschnitt.
INNENTÜREN
Zimmertüren:
Holzzargen und Türblätter wahlweise in Buche (fumierte Ausführung). Beschläge in
verchromter Ausführung mit Langschild. Wohnzimmer- oder Küchentüren mit
Glasausschnitt.
Wohnungseingangstür:
Kunststofftüre mit Zylinder.
Türen im Untergeschoß:
FH-Türen entsprechend den Brandschutzvorschriften.
FLIESEN UND PLATTENARBEITEN
Für die Keramikbeläge stehen Farbmuster zur Auswahl.
Bad:
Farbige Dekorfliesen, 1. Wahl, Wände ringsum raumhoch gefliest, gemäß
aufliegendem Muster.
Küche:
Im Bereich der Spüle und des Herdes 60 cm hoch gefliest, im Bereich der
Arbeitsplatte.
NATURSTEINARBEITEN
Innere Fensterbänke in Marmor (Carrara) in entsprechenden Breiten. Sichtflächen
werden sauber geschliffen und poliert.
ESTRICHARBEITEN
Schwimmender Zement- oder Fließestrich in allen Räumen, auf Wärme- und
Schalldämmung verlegt. An den Seiten werden Dämmstreifen eingelegt.
ROLLÄDEN
Alle Wohnungsfenster und -türen erhalten weiße Kunststoffrolläden.
Hochschiebesicherung im Erdgeschoß. Dachflächen-, Dachgauben-, Erker-,
Treppenhaus und Rundformfenster ohne Rollläden.
MALERARBEITEN
Decken und Wände werden mit einer wischfesten Dispersionsfarbe behandelt. Die
Decken im Erd- und Obergeschoß erhalten eine Rauhfasertapete. Wände und Decken
im Keller und in der Tiefgarage werden hell gestrichen. Sämtliche nicht
verzinkten Stahlteile werden grundiert und erhalten einen Farbanstrich.
Sichtbare Holzteile werden gestrichen.
SCHLOSSER-UND METALLARBEITEN
Das Treppengeländer und Balkongeländer wird in Stahl ausgeführt. Sichtschutzwand
zwischen Terrassen und Balkonen. Ferner wird eine Schließ- und Briefkastenanlage
installiert.
BODENBELAGSARBEITEN
Teppichbelag in Velour oder Schlinge nach Muster mit gekettelten Sockelleisten
in Wohn- und Nebenräume.
Keramikfliesenbelag nach Muster im Windfang und in der Küche. Das Treppenhaus
vom Keller bis zum Dachgeschoß sowie die Laubengänge erhalten einen Fliesen-
oder Natursteinbelag.
Der TG-Boden wird als geglättete homogene Stahlbetonplatte ausgeführt. Im Keller
Estrichbelag mit Anstrich.
Die Terrassen und die Hauszugangswege erhalten einen Betonwerksteinbelag auf
Kiestragschicht, die Balkone eine glatte Betonoberfläche.
AUSSENANLAGEN
Die nicht überbauten Flächen werden mit Rasenflächen, Baum- und
Strauchbepflanzung, sowie mit einem Kinderspielplatz gestaltet. Der
Freiflächengestaltungsplan des Architekten ist hierzu Vorgabe.
ABSTELLRAUM
Jede Wohnung erhält lt. Plan einen eigenen Abstellraum im Kellergeschoß. Die
Abtrennung der Keller erfolgt durch Profilstahl.
MÜLL
Abstellmöglichkeit für Mülltonnen in einem Müllhäuschen.
TIEFGARAGE
Für die Wohnungen werden Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage erstellt. Das
Garagentor wird außen über einen Schlüsselschalter, innen über einen Zugschalter
geöffnet. Die Bodenplatte wird als homogene Stahlbetonplatte hergestellt und
maschinell geglättet.
Die Tiefgarage wird weiß gestrichen.
Beleuchtung durch Langfeldleuchten, über Zeitautomat gesteuert. Notbeleuchtung
nach Garagenverordnung. Die Tiefgarage wird natürlich belüftet.
FAHRRÄDER
An den Hauszugängen stehen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung. Ein
Winterlager für die Fahrräder befindet sich in der Tiefgarage.
GARTEN
Die Erdgeschoßwohnungen erhalten nach Plan eine Grundstücksfläche als
Sondernutzungsrecht. Der Garten wird humisiert und mit den gemeinschaftlichen
Flächen nach dem genehmigten Bepflanzungsplan angelegt.
plan angelegt.
SONSTIGES
Wir werden uns bei der Bauausführung grundsätzlich an die Baubeschreibung
halten. Grundlage für die Ausführung stellen die Werkplanung und die anerkannten
Regeln der Baukunst dar. Änderungen, die sich bei der konstruktiven Durchbildung
aus technischen und behördlichen Gründen oder aus Gründen der
Materialbeschaffung als notwendig und zweckmäßig erweisen und nicht erheblich
wertmindernd auswirken, bleiben vorbehalten. Im 1. Jahr nach Bezugsfertigkeit
evtl. auftretende Fugenrisse in Gipsbauteilen können durch Bauaustrocknung
entstehen und stellen keine Mängel dar. In diesem Zeitraum ist auch auf die
Durchlüftung der Räume besonders zu achten. Die in den Zeichnungen dargestellte
Möblierung und Ausstattung ist, sofern nichtausdrücklich in der Baubeschreibung
genannt, ein Einrichtungsvorschlag des Architekten und im Kaufpreis nicht
enthalten. Geringfügige Abweichungen von den im Prospekt gezeigten
Gebäudeansichten behalten wir uns vor.
Die DIN schreibt für die Wohnflächenberechnung der Terrassen und Balkone einen
50-prozentigen Ansatz für überdachte, einen 25-prozentigen Ansatz für nicht
überdachte Grundflächen der tatsächlichen Fläche vor. Die zur Verfügung
stehenden Grundflächen für diese Bereiche sind daher größer wie die angegebenen
Wohnflächen. Bei den Dachgeschoßwohnungen ist zu beachten, dass Bereiche bis zu
2 m Höhe nur zur Hälfte gerechnet sind und die zur Verfügung stehende
Grundfläche entsprechend größer als angegeben ist.
Bei der Gesamtwohnfläche ist ebenso der Putzabzug bereits berücksichtigt.
Bei Alternativbeschreibungen obliegt die Wahl der Ausführung dem Bauträger.
Alle qm-Angaben sind ca.-Angaben, geringfügige Änderungen stellen keine
Wertminderung dar.
Aindling, Januar 1998